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RECHTSGEBIETE

Hochschulzulassungsrecht

Achtung: Frist zur Stellung außerkapazitärer Anträge für das Wintersemester läuft zum Teil bereits am 31.05. ab!

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1972 festgestellt, „dass sich der absolute numerus clausus (…) am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewegt“ (BVerfGE 33, 303). Trotz dieser frühen Stellungnahme des Verfassungsgerichts, die die Zulassungspraxis der ZVS sowie der Universitäten in die Nähe der Verfassungswidrigkeit rückt, hat sich bis heute die Situation von Studienbewerbern keinesfalls verbessert. Absolute Zulassungsbeschränkungen sind epidemisch geworden und haben nahezu alle Fachrichtungen erfasst.

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Studienbewerber auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts. Wir sind hier bundesweit tätig. Kapazitätsklagen werden direkt gegen die betroffenen Universitäten gerichtet, an denen die/der Studienbewerber/in studieren will. Klagen gegen die ZVS sind in der Regel nicht aussichtsreich.

Erfolg versprechend sind demgegenüber Klagen, die auf einen „außerkapazitären“ Studienplatz gerichtet sind. Es handelt sich um verdeckte Studienplätze, die in der Kapazitätsberechnung nicht enthalten sind und die üblicherweise in einem gerichtlichen Eilverfahren vergeben werden.

Voraussetzung für die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens ist zunächst ein außergerichtlicher „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“, der bei der jeweiligen Universität anzubringen ist.

Diese Anträge müssen in einigen Bundesländern bereits sehr frühzeitig, z.B. für das Wintersemester bereits zum 15.07. des Jahres gestellt werden, bei Wiederholungsbewerbern manchmal sogar noch früher.
Flankiert wird der „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“ mit einem Eilantrag an das für die Universität zuständige Verwaltungsgericht, mit dem die Zuweisung eines „vorläufigen“ Studienplatzes beantragt wird. Das Verwaltungsgericht muss die Kapazitätsberechnung der Universität sowie die hierzu von Klägerseite vorgebrachte Kritik sorgfältig prüfen und „vergibt“ die aufgedeckten außerkapazitären Studienplätze im Wege einer einstweiligen Anordnung.

In den gerichtlichen Vergabeverfahren „regiert“ überwiegend das Zufallsprinzip. Die vom Gericht festgestellten freien Kapazitäten werden im Eilverfahren unter den Antragstellern verlost. In Hamburg erfolgt allerdings die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze nach der Abitursnote sowie der Wartezeit.

Über die Erfolgsaussichten von Studienplatzklagen können wir Ihnen im Einzelnen Auskunft erteilen. Sie hängen von dem jeweiligen Studienort und den Erfahrungen aus den letzten Klageverfahren ab. Erfahrungsgemäß steigen die Chancen, wenn man an mehreren Universitätsorten klagt.

Wenn Sie eine Kapazitätsklage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich zunächst darüber klar werden, an welchen Studienorten Sie gerne studieren wollen. Wir können Sie dann umfassend über die jeweils zu beachtenden Fristen, das außergerichtliche Vorgehen sowie die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Eilverfahrens orientieren.

Im Rahmen einer Erstberatung entstehen Kosten in Höhe von ca. 120,00 EUR.

Ergebnisse früherer Verfahren

• Nach Vergleich beim VG Gera vom 27. November 2012 werden weitere 6 Erstsemesterstudienplätze (Vollstudienplätze) im Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2012/2013 an der Universität Jena vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Dresden vom 22.November 2012 werden 6 weitere Erstsemesterstudienplätze im Studiengang Humanmedizin für das WS 2012/2013 an der TU Dresden vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Göttingen vom 29. Oktober 2012 werden 11 weitere Erstsemesterstudienplätze im Studiengang Humanmedizin an der Georg August Universität für das WS 2012/2013 vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 2012 werden 6 Vollstudienplätze sowie 8 Teilstudienplätze für das WS 2011/2012 an der Universität Hamburg vergeben.
• Nach Vergleich beim VG München werden im Mai 2012 unter den Antragstellern 10 weitere Erstsemesterstudienplätze (Vollstudienplätze) im Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2011/2012 an der LMU vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Saarland vom 28.02.2012 werden 9 weitere Studienplätze im 1. Fachsemester für den Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) zum WS 2011/2012 vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Gießen vom 14.02.2012 werden 35 weitere Erstsemesterstudienplätze (Vorklinik) im Studiengang Humanmedizin für das WS 2011/2012 an der Universität Marburg vergeben.
• Nach Vergleichsvorschlag des VG Sigmaringen vom 03.01.2012 werden für die Universität Tübingen 7 weitere Erstsemesterstudienplätze (Vollstudienplätze) im Studiengang Humanmedizin für das WS 2011/2012 an der Universität Tübingen vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Dresden vom 05.12.2011 werden 9 weitere Erstsemesterstudienplätze in dem Studiengang Humanmedizin (Vorklinik) für das WS 2011/2012 vergeben.
• Nach Vergleich beim VG Leipzig am 22.11.2011 werden 9 weitere Vollstudienplätze in dem Studiengang Humanmedizin unter den Antragstellern verlost.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Göttingen vom 04.11.2011 werden 17 weitere Erstsemesterstudienplätze (Vorklinik) sowie weitere Studienplätze für höhere Fachsemester im Studiengang Humanmedizin für das WS 2011/2012 vergeben.
• OVG Hamburg vergibt mit Beschwerdeentscheidung vom 27.09.2011 6 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin für das Wintersemester 2010/2011.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Frankfurt vom 15.03.2011 werden 9 weitere Studienplätze (Vorklinik) für das Wintersemester 2010/2011 an der Universität Frankfurt vergeben.
• Aufgrund eines Beschlusses des VG Gießen vom 28.02.2011 49 Studienplätze für den Studiengang Humanmedizin in Marburg (Vorklinik) für das Wintersemester 2010/2011.
• Nach Vergleichsvorschlag des VG Sigmaringen vom 16.12.2010 kommt für die Universität Tübingen ein Vergleich über die Vergabe 7 weiterer zu verlosender Erstsemesterstudienplätze (Vollstudienplätze) für das WS 2010/2011 zustande.
• Nach Vergleichsschluss im Erörterungstermin beim VG Dresden am 24.11.2011 werden 15 weitere Vollstudienplätze, 1. Fachsemester, Humanmedizin, für das WS 2010/2011 vergeben.
• Nach Vergleichsschluss beim VG Leipzig am 25.10.2010 werden 25 weitere Teilstudienplätze (Vorklinik) für das 1. Fachsemester in dem Studiengang Humanmedizin für das Wintersemester 2010/2011 durch Verlosung vergeben.
• VG Hamburg vergibt mit Beschluss vom 25.10.2010 12 weitere Studienplätze im Studiengang Humanmedizin, 1. Fachsemester, WS 2010/2011.
• VG München weist alle Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität im Studiengang Humanmedizin an der LMU für das WS 2009/2010 zurück (März 2010); Beschwerde ist eingelegt.
• VG Halle entscheidet, dass für das WS 2009/2010 unter den Antragstellern für den Studiengang Humanmedizin in Halle 17 Studienplätze zu verlosen sind (März 2010).
• VG Gießen lässt für die Universität Marburg 14 Erstsemesterstudienplätze in dem Studiengang Humanmedizin für das WS 2009/2010 verlosen (Februar 2010).
• VG Schleswig-Holstein weist alle Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität im Studiengang Humanmedizin an der Christian Albrechts Universität für das WS 2009/2010 zurück (Dez. 2009); Beschwerde ist eingelegt.
• Nach Vergleich beim VG Leipzig werden 19 Studienplätze im Studiengang Humanmedizin für das WS 2009/2010 unter den Antragstellern ausgelost (Nov. 2009)
• Nach Vergleich beim VG Dresden werden 12 Studienplätze im Studiengang Humanmedizin für das WS 2009/2010 unter den Antragstellern ausgelost (Nov. 2009)
• VG Hamburg weist alle Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität im Studiengang Humanmedizin für das WS 2009/2010 zurück. Beschwerde ist eingelegt (Okt. 2009)
• VG Hannover entscheidet, dass für das WS 2008/2009 unter den Antragstellern für den Studiengang Zahnmedizin 11 Studienplätze zu verlosen sind (Jan. 2009)
• VG Hamburg spricht für das WS 2008/2009 an der HAW 20 weitere Studienplätze für den Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre/Logistik zu (Nov. 2008/Jan 2009)
• VG Hamburg vergibt 12 Studienplätze in dem Studiengang Humanmedizin für das Wintersemester 2008/2009 (Nov. 2008)
• OVG Hamburg vergibt weitere 11 Studienplätze in dem Studiengang Humanmedizin für das Wintersemester 2007/2008 (Okt. 2008)
• Nach Vergleich in Saarbrücken: 7 weitere Studienplätze für Humanmedizin unter den Klägern vergeben (Juni 2008)
• VG Karlsruhe entscheidet mit einstweiliger Anordnung, dass 39 Studienplätze in Heidelberg für das Studium der Humanmedizin zusätzlich unter den Klägern auszulosen sind (Juni 2008)
• In der Beschwerdeinstanz (VGH München): 77 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin an der Ludwig Maximilians Universität in München unter den Klägern nach Vergleich ausgelost (Mai 2008)
• VG Gießen vergibt 15 zusätzliche Studienplätze für die Universität Marburg in Humanmedizin (April 2008)
• VG Göttingen vergibt 34 Teilstudienplätze in Humanmedizin (Jan. 2008)
• VG des Saarlandes vergibt 3 weitere Studienplätze in Humanmedizin (Jan. 2008)
• VG Hamburg vergibt 22 zusätzliche Studienplätze in Humanmedizin (Nov. 2007)


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