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AKTUELL

Lützerath-Verfahren

Wir haben den letzten Landwirt Lützeraths im gerichtlichen Verfahren gegen die RWE Power AG vertreten. Mit Beschluss vom 28.03.2022 (Az. 21 B 1675/21) versagt das OVG Münster dem Landwirt Schutz vor der Enteignung und räumt die letzte rechtliche Hürde zur vollständigen Devastierung seines Hofes und Lützarths beiseite.

Eine Stellungnahme zum Beschluss des OVG Münster ist hier zu finden:

Stellungnahme OVG Münster
 

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