RECHTSGEBIETE
ENTEIGNUNGS- UND ENTSCHÄDIGUNGSRECHT
PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Energierecht
Im Bereich des Energie- und Energiewirtschaftsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrungen und beraten umfassend bei der Wärme-, Kälte-, Strom- und Gasversorgung. Zu unseren Mandanten gehören
• Erzeuger,
• Lieferanten,
• Netzbetreiber und
• Kunden
Unsere Kenntnisse der Besonderheiten des Energierechts (EnWG, EEG, KWKG, StromGVV, GasGVV, AVBFernwärmeV, etc.) setzen wir bundesweit insbesondere bei folgenden Dienstleistungen ein:
• Entwicklung innovativer Energieversorgungskonzepte
• Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Vertretung gegenüber Behörden
• Beratung beim Aufbau und Betrieb von Versorgungsnetzen (Arealnetzen, Objektnetzen und Netzen der allgemeinen Versorgung)
• Vertragsmanagement (Laufzeit, Verzug, Kündigung, etc.)
• Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Versorgungsanlagen
• Ausschreibungen und Vergabe der Energieversorgung kommunaler sowie Bundes- und Landesliegenschaften
• miet- und baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Energieversorgung
• Beratung im Regulierungsrecht (Netznutzungsentgelte, Missbrauchsverfahren)
• gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Schwerpunktmäßig beraten und unterstützen wir im Bereich des Contractings und der Erneuerbaren Energien.
Contracting
Unter „Contracting“ wird gemeinhin eine umfassende Energiedienstleistung verstanden, welche den Nutzer (Kunden) von allen Aufgaben entlastet, die mit der Bereitstellung der von ihm benötigten Energie zusammenhängen. „Contracting“ steht damit im Gegensatz zum klassischen Verkauf von Anlagen oder Energieträgern und weist eine Vielzahl von Erscheinungsformen auf. So spricht man von „Contracting“, wenn z.B. ein Krankenhaus statt durch den Eigentümer von einem Energiedienstleister mit Wärme, Kälte, Licht und/oder Strom versorgt wird.
Aber auch viele Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter bedienen sich mittlerweile eines „Contractors“, der im Rahmen eines umfassenden Servicepaketes die Energieversorgung ihrer Objekte übernimmt und optimiert. Das umfasst meist die Erneuerung der gesamten Energieerzeugungsanlagen sowie andere Aspekte der energetischen Sanierung der betreffenden Gebäude. Oftmals wird auch auf Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder auf solche Anlagen umgestellt, die unter dem Einsatz regenerativer Energien Wärme und/oder Strom erzeugen.
Diese vielfältigen Erscheinungsformen verlangen rechtlich flexible Instrumente und ein breites Wissen auch der technischen und wirtschaftlichen Hintergründe des „Contractings“. Dieses Wissen, das sich in unserer Kanzlei über die Jahre aufgebaut hat, ist mit profunder Kenntnis spezieller Rechtsfragen insbesondere aus dem Bereich des Mietrechts, des Verbraucherschutzrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts zu kombinieren. Aber auch Fragen des Vergaberechts und des Insolvenzrechts spielen hier immer wieder eine bedeutende Rolle.
Wir beraten insoweit seit vielen Jahren nicht nur den Verband für Wärmelieferung e.V., sondern auch viele Wärmelieferanten und Energieverbraucher. Das reicht von der gemeinsamen Erstellung vertraglicher Konzepte bis zur Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Folgende Themen seien hier beispielhaft hervorgehoben:
• Beratung beim Aufbau und Betrieb von Fern- und Nahwärmelösungen für Gewerbe- oder Wohneinheiten
• Gestaltung und Verhandlung von Wärmelieferverträgen mit den Grundstückseigentümern
• Gestaltung von Absicherungsmöglichkeiten (Dienstbarkeit, Scheinbestandteil, etc.)
• Unterstützung und Beratung bei speziellen Fragen aus der Wohnungswirtschaft (Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
• Gestaltung von Konzessionsverträgen mit Gemeinden
• vergaberechtliche Aspekte des Contractings
Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung
• gerichtliche und außergerichtliche Vertretung (bundesweit)
Erneuerbaren Energien
Werden bei der Produktion von Energie (Strom, Wärme, Kälte, Gas) regenerative Energieträger (Wind, Sonne, Wasser, Biomasse, Geothermie, etc.) eingesetzt, ist eine Vielzahl von Spezialgesetzen zu beachten (z.B. EEG, KWKG, SeeAnlV, etc.). Unsere Kenntnisse dieser Gesetze sowie die langjährigen Erfahrungen mit deren Umgang stellen wir bei Entwicklung, Realisierung und Betrieb entsprechender Projekte zur Verfügung.
Folgende Themen seien hier beispielhaft hervorgehoben:
• Rechtliche Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von KWK-, Solar- und Windenergieprojekten (Onshore und Offshore)
• Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Verträgen zur Errichtung der Versorgungsanlagen (Anlagenkauf-, Projektübernahme-, Generalunternehmerverträge, etc.)
• Gestaltung und Verhandlung von Stromlieferverträgen, Lieferantenrahmenverträgen, Netznutzungsverträgen, etc.
Beratung im Planungs- und Genehmigungsrecht (BImSchG, Bauordnungsrecht, Seeanlagenverordnung, etc.)
• gerichtliche und außergerichtliche Vertretung (bundesweit)