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RECHTSGEBIETE

Tierschutzrecht

Spätestens seit Einführung der Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20a GG im Jahr 2002 gewinnt das Tierschutzrecht mehr und mehr an Bedeutung. Sowohl die konventionelle Tierhaltung sogenannter Nutztiere als auch die Durchführung von Tierversuchen sind gesellschaftlich hochumstritten und geraten zunehmend in die Kritik. Seit Jahren beraten wir im Bereich des Tierschutz(straf)rechts NGO’s, Behörden und Privatpersonen, um diese bei der Stärkung und Durchsetzung tierschutzrechtlicher Belange zu unterstützen.

Zu unseren Aufgabenfeldern gehört insbesondere:

• Erstellung von Rechtsgutachten
• Erstellung von Strafanzeigen
• Umfassende rechtliche Beratung und Begleitung bei Kampagnen
• Presse- und medienrechtliche Beratung
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
• Durchsetzung informationsrechtlicher Ansprüche gegenüber Behörden
• Referententätigkeiten

Unsere Kenntnisse der Besonderheiten im Bereich des nationalen und europäischen Tierschutzrechts setzen wir europaweit ein.


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