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RECHTSGEBIETE

Umweltrecht

• Genehmigungen von Industrie- und Energieanlagen
(Immissionsschutzrecht)
• Atomrecht
• Gewässerschutzrecht
• Naturschutz- und Artenschutzrecht
• Abfallrecht
• Hochwasserschutz- und Deichrecht

Genehmigungen von Industrie- und Energieanlagen (Immissionsschutzrecht)

Maßgeblich für die Genehmigung von Anlagen wie z.B. Kohlekraftwerken, Heizkraftwerken und Müllverbrennungsanlagen sind im Wesentlichen die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in diversen Verordnungen zum BImSchG und der wichtigen Technischen Anleitung Luft (TA Luft) normierten Regelungen.

Das Genehmigungsverfahren beinhaltet meist eine öffentliche Auslegung der technischen Unterlagen für die betreffende Anlage, Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Lärmprognosen, etc.. Als betroffener Anwohner ist es wichtig, sich frühzeitig in das Verfahren einzubringen und fristgemäß Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben, denn sonst bleibt der Weg zu den Gerichten versperrt.

In einer solchen Stellungnahme sollte vor allem vermerkt sein, in welcher Hinsicht man selbst betroffen ist, also etwa durch die Immissionen der Anlage als Tourismusbetrieb, als Landwirt, etc..


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