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Greenpeace geht erfolgreich gegen Beschränkung einer Popup-Bikelane vor
Greenpeace Stuttgart hatte für den 20. September 2020 eine Versammlung angemeldet, zu der auch die symbolische temporäre Einrichtung eines abgesicherten Radweges (Popup-Bikelane) in Stuttgarts Zentrum auf der B 14 gehörte. Nachdem die Versammlung bereits fast einen Monat zuvor angemeldet worden war, erließ die Stadt Stuttgart erst am 18. September einen Versammlungsbescheid, der den abgesicherten Radweg für etwa ein Drittel der angemeldeten Strecke untersagte. Dem von Greenpeace hiergegen eingereichten Eilantrag folgte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Entscheidung vom 19. September 2020 weitgehend. Ausreichende Gründe, die eine solche Beeinträchtigung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit rechtfertigen könnten, hatte die Stadt nach Auffassung des Gerichts auch im Eilverfahren nicht vorgetragen.