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AKTUELL

OLG Hamburg hebt im Berufungsverfahren Teilumlegungsplan U 348/I vom 14.06.2010 auf (1 U 1/13 Baul)

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Das OLG Hamburg hat im Berufungsverfahren den angefochtenen Teilumlegungsplan U 348/I vom 14.06.2010 aufgehoben, weil er keine Regelungen über die Neuordnung der Grundstücke vorsieht, die die unterschiedliche Belastung der Grundstückseigentümer durch die unterschiedliche Inanspruchnahme ihrer Grundstücke für die Stichstraße ausgleichen könnte. Die Durchführung des Umlegungsverfahrens in zwei Teilschritten ist rechtswidrig. Aus dem Teilumlegungsplan geht nicht der in Aussicht genommene Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen hervor, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren sollen.

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Die Revision wurde nicht zugelassen.

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